Update zur Erstattung der Elternbeiträge

Es gibt neue Informationen über den Ablauf der Erstattung der Elternbeiträge. Wir zitieren:

Erstattung von Elternbeiträgen

Um Eltern finanziell zu entlasten, werden die Elternbeiträge für alle Kinder, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben, zurückerstattet. Die Regelung gilt ab 16. März 2020 bis vorerst 17. April 2020. Für jeden Tag, an dem die Betreuung ausgefallen ist, wird 1/20 des monatlichen Elternbeitrages zurückerstattet. Die Regelung gilt für Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft gleichermaßen, wie für kommunale Kitas und Horte sowie die Kindertagespflege.

Für Kinder, die in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, sind bitte die jeweiligen Träger der Einrichtung anzusprechen. Sie regeln die Rückerstattung in eigener Verantwortung. Für Kinder, die in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder von Kindertagespflegepersonen betreut werden, wird die Rückerstattung automatisch erfolgen. Eines separaten Antrages bedarf es insofern nicht.

Laut Elternbeitragssatzung sollen die Beiträge spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte, zurückerstattet werden. Das Amt für Kindertageseinrichtungen arbeitet mit Hochdruck bereits jetzt schon an der Umsetzung.

https://www.dresden.de/de/leben/kinder/kindertagesbetreuung.php